Verein

Zweck und Aufgaben des Vereins

Der Verein bezweckt die Erforschung der Geschichte der Erzdiözese München und Freising und ihrer Vorgängerdiözesen. Im Rahmen der Zwecksetzung sucht der Verein insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen:
• Anregung, Förderung und Publikation von wissenschaftlichen Arbeiten und Zeitschriften, soweit sie dem Vereinszweck dienen.
• Vertiefung der diözesangeschichtlichen Kenntnisse, insbesondere durch Vorträge, Studienfahrten, Ausstellungen und Tagungen.
• Sorge um Dokumente und Kulturdenkmäler der Diözesangeschichte.
• Koordination der in der Erforschung der Diözesangeschichte tätigen Einrichtungen.
• Förderung von Vorhaben und Einrichtungen, die dem Zweck des Vereins dienen.

Vorstand des Vereins

Erster Vorsitzender
Prof. Dr. Franz Xaver Bischof
Professor für Kirchengeschichte des Mittelalters und der Neuzeit an der Ludwig-Maximilians-Universität München

Zweiter Vorsitzender
Prälat Dr. Lorenz Wolf

Kassier
Anton Gschwendtner, ab August 2022: StR Simon Strobl

Schriftführer
Dr. Stephan Mokry
Referent für Theologische Erwachsenenbildung an der Domberg-Akademie. Stiftung Erwachsenenbildung der Erzdiözese München u. Freising

Beirat
Dr. Wolfgang Lehner
Regens des Priesterseminars im Erzbistum München und Freising

Beirat
Mag. Theol. Ferdinand Müller

Beirat
Dr. Roland Götz
Stv. Direktor von Archiv und Bibliothek des Erzbistums München und Freising

Ihre Mitgliedschaft

Mit Ihrem Mitgliedsbeitrag von € 24,- pro Jahr unterstützen Sie die Aufgaben des Vereins. Im Gegenzug informieren wir Sie laufend über unsere Veranstaltungen. Im Mitgliedsbeitrag ist auch der kostenfreie Bezug unseres Jahrbuchs enthalten. Neben Privatpersonen können auch Institutionen (Archive, Bibliotheken, Firmen, Pfarrgemeinden etc.) Mitglied im Verein für Diözesangeschichte werden.

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Satzung

des Vereins für Diözesangeschichte von München und Freising e.V.

§ 1 Name und Sitz

  1. Der Verein führt den Namen Verein für Diözesangeschichte von München und Freising e.V.
  2. Sitz des Vereins ist München.
  3. Der Verein ist nach deutschem Recht unter der Nr. 2458 in das Vereinsregister beim Amtsgericht München eingetragen. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

§ 2 Zweck und Aufgaben

  1. Der Verein bezweckt die Erforschung der Geschichte der Erzdiözese München und Freising und ihrer Vorgängerdiözesen.
  2. Im Rahmen der Zwecksetzung sucht der Verein insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen:
    • Anregung, Förderung und Publikation von wissenschaftlichen Arbeiten und Zeitschriften, soweit sie dem Vereinszweck dienen.
    • Vertiefung der diözesangeschichtlichen Kenntnisse, insbesondere durch Vorträge, Studienfahrten, Ausstellungen und Tagungen.
    • Sorge um Dokumente und Kulturdenkmäler der Diözesangeschichte.
    • Koordination der in der Erforschung der Diözesangeschichte tätigen Einrichtungen.
    • Förderung von Vorhaben und Einrichtungen, die dem Zweck des Vereins dienen.

 § 3 Gemeinnützigkeit und Selbstlosigkeit

  1. Der Verein verfolgt mit seiner Zwecksetzung und seinen Aufgaben ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ‚steuerbegünstigte Zwecke‘ der Abgabenordnung.
  2. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins und der Vereinsorgane erhalten in ihrer Eigenschaft als solche keine Gewinnanteile oder sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Ausscheidende Mitglieder haben keinen Anspruch an das Vereinsvermögen, etwa auf Rückzahlung geleisteter Einlagen oder Beiträge.

§ 4 Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, welche die Ziele des Vereins unterstützt.
  2. Beitrittserklärungen sind schriftlich an den Vorstand zu richten.
  3. Die Mitglieder leisten den von der Mitgliederversammlung festgesetzten Jahresbeitrag. Sie erhalten die Veröffentlichungen des Vereins unentgeltlich oder zu einem Vorzugspreis.
  4. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Austritt kann gegenüber dem Vorstand unter Einhaltung einer sechswöchigen Frist jeweils zum Ende des Kalenderjahrs schriftlich erklärt werden. Der Ausschluss eines Mitglieds erfolgt durch den Vorstand bei Nichterfüllung der Mitgliedspflichten oder bei Verstoß gegen den Vereinszweck.

§ 5 Organe

Organe des Vereins sind
- die Mitgliederversammlung,
- der Vorstand.

 

§ 6 Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung wird mindestens einmal im Jahr von dem/der Ersten Vorsitzenden oder dem/der Zweiten Vorsitzenden unter Angabe der Tagesordnung eingeladen. Die Einladung der Mitglieder erfolgt schriftlich unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen.
  2. Die Mitgliederversammlung ist zuständig für:
    • Beratung und Beschlussfassung über die Ausrichtung der Tätigkeit des Vereins,die Wahl und Abwahl der einzelnen Mitglieder des Vorstands,
    • die Wahl von zwei Rechnungsprüfern/Rechnungsprüferinnen,
    • die Entgegennahme und Verabschiedung der Jahresrechnung (Finanzbericht),
    • die Entlastung des Kassiers/der Kassierin und des Vorstands,
    • die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge,
    • die Ernennung von Ehrenmitgliedern,
    • die Änderung der Satzung,
    • die Auflösung des Vereins.
  3. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Sie fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei gleicher Stimmenzahl hat der/die Erste Vorsitzende den Stichentscheid. Auf Antrag eines Mitglieds müssen die Abstimmungen geheim erfolgen. Eine Beschlussfassung über die Änderung der Satzung bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Vereinsmitglieder.
  4. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn wenigstens drei Mitglieder des Vorstands oder ein Zehntel der Mitglieder des Vereins dies schriftlich unter Angabe von Gründen verlangen.
  5. Den Vorsitz bei der Mitgliederversammlung führt der/die erste Vorsitzende, bei seiner/ihrer Verhinderung der/die Zweite Vorsitzende.

 

§ 7 Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus mindestens fünf Personen, bestehend aus dem/der Ersten Vorsitzenden, dem/der Zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer/der Schriftführerin, dem Kassier/der Kassierin, und einem/einer oder mehreren Beisitzern/Beisitzerinnen.
  2. Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung aus den Vereinsmitgliedern für eine Amtsdauer von drei Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, so kann für die verbleibende Zeit ein neues gewählt werden.
  3. Der/die Erste Vorsitzende wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Die übrigen Ämter (Zweite/zweiter Vorsitzende/Vorsitzender, Schriftführer/Schriftführerin, Kassier/Kassiererin, Beisitzer) bestimmt der Vorstand in der ersten konstituierenden Sitzung durch Wahl.
  4. Der Vorstand kann auch einen Geschäftsführer/eine Geschäftsführerin bestellen, der/die nicht Vereins- oder Vorstandsmitglied sein muss. Der Geschäftsführer/die Geschäftsführerin nimmt beratend an den Sitzungen des Vorstands teil.
  5. Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, bei denen nicht die Zuständigkeit der Mitgliederversammlung gegeben ist. Er führt die Geschäfte des Vereins unter Beachtung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Der Vorstand kann für besondere Aufgaben einen Ausschuss bilden, in den bei Erfordernis auch Nichtvereinsmitglieder berufen werden können.
  6. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle Vorstandsmitglieder ordnungsgemäß eingeladen wurden und mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Er fasst seine Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder, bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des/der Vorsitzenden den Ausschlag. Mitglieder des Vorstands dürfen bei Beschlüssen, die ihre eigene Person betreffen, nicht mitwirken.

 

§ 8 Rechnungsprüfer/Rechnungsprüferinnen

  1. Zugleich mit dem Vorstand und auf dieselbe Amtsdauer wählt die Mitgliederversammlung zwei Rechnungsprüfer/Rechnungsprüferinnen. Diese dürfen dem Vorstand nicht angehören.
  2. Die Rechnungsprüfer/die Rechnungsprüferinnen prüfen die Jahresrechnung und erstatten der Mitgliederversammlung mündlichen oder schriftlichen Bericht über das Ergebnis der Kontrolle. Es besteht die Möglichkeit, einen Wirtschaftsprüfer/eine Wirtschaftsprüferin zu beauftragen.

 

§ 9 Bibliothek

  1. Der Verein unterhält eine Bibliothek, die der Diözesanbibliothek des Erzbistums München und Freising zur Verwahrung und Betreuung übergeben wird.
  2. Die Tauschschriften bleiben im Besitz dieser Bibliothek.

 

§ 10 Protektor

  1. Protektor des Vereins ist der Erzbischof von München und Freising.
  2. Dem Protektor steht die Befugnis zu, sich über alle Angelegenheiten des Vereins unterrichten zu lassen.
  3. Satzungsänderungen sowie die Auflösung des Vereins bedürfen des Einvernehmens mit dem Protektor.

 

§ 11 Gesetzliche Vertretung

  1. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des § 26 BGB durch den Vorstand vertreten und zwar sind der/die Erste Vorsitzende sowie der/die Zweite Vorsitzende je einzeln vertretungsberechtigt.
  2. Für das Innenverhältnis wird bestimmt, dass der/die Zweite Vorsitzende bei Verhinderung des/der Ersten Vorsitzenden vertretungsberechtigt ist. Die übrigen Vorstandsmitglieder sind nur bei Verhinderung des/der Ersten und des/der Zweiten Vorsitzenden vertretungsberechtigt.

 

§ 12 Protokoll und Beurkundung von Beschlüssen

  1. Der Schriftführer/die Schriftführerin fertigt über jede Mitgliederversammlung und Vorstandssitzung ein Protokoll an.
  2. Das Protokoll wird vom Schriftführer/von der Schriftführerin unterzeichnet.
  3. Die Beurkundung von Auszügen aus dem Protokoll, insbesondere von Beschlüssen, erfolgt durch den/die Schriftführer/in.

 

§ 13 Auflösung des Vereins

  1. Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit der Stimmenmehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder aufgelöst werden.
  2. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Erzdiözese München und Freising, die es unmittelbar und ausschließlich für diözesangeschichtliche und wissenschaftliche Zwecke zu verwenden hat.

 

§ 14 Inkrafttreten und Geltung der Satzung

Diese Satzung ist von der Mitgliederversammlung am 19. März 2019 in München einstimmig angenommen worden.

Sie tritt mit dem Eintrag in das Vereinsregister in Kraft und ersetzt die Satzung vom 24. Oktober 1984, geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 23. April 1997, neu gefasst vom 19. März 2019 und geändert durch Beschluss vom 10. Februar 2020.

 

Der Erste Vorsitzende: Prof. Dr. Franz Xaver Bischof 

Der Zweite Vorsitzende: Domdekan Dr. Lorenz Wolf 

Der Schriftführer: Dr. Stephan Mokry

Der Erzbischof von München und Freising: Kardinal Dr. Reinhard Marx

Geschichte des Vereins

Das Korbinians-Jubiläum von 1924 gab den Anlass, unter dem Protektorat des Erzbischofs einen Verein zur Erforschung der Diözesangeschichte von München-Freising zu gründen. In der Folge entfaltete der Verein bald eine rege Aktivität in Veranstaltungen und Publikationen. Allerdings erfuhr die Vereinsarbeit in der Kriegs- und Nachkriegszeit von 1940 bis 1952 eine lange Unterbrechung. Seit 1929 gibt der Verein als bistumsgeschichtliche Zeitschrift die Beiträge zur altbayerischen Kirchengeschichte heraus. Sie wird seit 1969 ergänzt durch die Monografien-Reihe Studien zur altbayerischen Kirchengeschichte. Seit 1962 erscheint in den Beiträgen regelmäßig auch eine kurzgefasste Chronik der Erzdiözese.

Die Ziele des Vereins sind:
• Anregung, Förderung und Publikation von wissenschaftlichen Arbeiten und Zeitschriften, soweit sie dem Vereinszweck dienen.
• Vertiefung der diözesangeschichtlichen Kenntnisse, insbesondere durch Vorträge, Studienfahrten, Ausstellungen und Tagungen.
• Sorge um Dokumente und Kulturdenkmäler der Diözesangeschichte.
• Koordination der in der Erforschung der Diözesangeschichte tätigen Einrichtungen.
• Förderung von Vorhaben und Einrichtungen, die dem Zweck des Vereins dienen.
• Aufbau einer Plattform und eines starken Netzwerks, um der Diözesangeschichte im Erzbistum eine Stimme zu geben.

Liste der bisherigen Vereinsvorsitzenden:
• Prälat Dr. Michael Hartig (Gründungsvorsitzender des Vereins 1924–1954)
• Prof. Dr. Adolf Wilhelm Ziegler (Vereinsvorsitzender 1954–1966)
• Domdekan Dr. Heinrich Eisenhofer (Vereinsvorsitzender 1966–1971)
• Prof. Dr. Wilhelm Gessel (Vereinsvorsitzender 1971–1983)
• Prof. Dr. Peter Stockmeier (Vereinsvorsitzender 1983–1988)
• Prälat Dr. Sigmund Benker (Vereinsvorsitzender 1989–1998)
• Prof. Dr. Anton Landersdorfer (Vereinsvorsitzender 1998–2010)
• Prof. Dr. Franz Xaver Bischof (Vereinsvorsitzender seit 2010)

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